Ich wollte es erst nicht glauben was Hans-Peter da geschrieben hat.
Nach einer kurzen Recherche musste ich bemerken, dass er recht hat mit seiner Advokatenkluft.
Es ist tatsächlich so, dass diese heutige Anzugsordnung auf eine Anweisung von Friedrich dem I. zurück geht.
Und hat sich seitdem kaum verändert.
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Wussten sie eigentlich, dass diese putzigen Advokatenkluft auf eine Weisung des Preußischen Königs zurück geht?
Die Kabinettsorder über Amtsgewänder des Friedrich Wilhelm I
Schließlich führte der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1726 insbesondere für Anwälte eine einheitliche Juristentracht ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
Für Politiker sollten wir auch ein Kennzeichen einführen, und zwar gestreifte Kleidung
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